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Finanzausschuss des Bundestages entwirft Kompromiss zur Reisemobil - Besteuerung

(hr) (civd) Nach längerem Stillstand in der Frage der Kfz.-Steuer für Reisemobile zeichnet sich ein möglicher Kompromiss ab. Erstmals seit April 2006 befasste sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz der Bundesländer vom 21. Dezember 2005. Das Ergebnis definiert eine neue steuerrechtliche Kategorie "Wohnmobil", deren Steuersatz durchgehend den Emissionsausstoß berücksichtigt. Dieser Weg hatte sich bereits in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates angedeutet.

"Natürlich sind Steuererhöhungen grundsätzlich nicht erfreulich. Die Steuerbelastung der Reisemobilbesitzer wird jedoch wohl geringer ausfallen, als das noch im Entwurf des Bundesrates aus 2005 der Fall war. Und es sollte auch nicht vergessen werden, dass von einigen Ländern im März 2005 noch wesentlich höhere Belastungen gefordert wurden, die nur unter massiven Protesten aller Betroffenen abgewendet werden konnten", bewertet Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD). "Der neue Entwurf des Finanzausschusses des Bundestages ist ein möglicher Kompromiss. Wichtig ist für uns, dass der Emissionsbezug der Steuersätze vorhanden ist und dass für den Großteil der Reisemobile, die bestimmte Schadstoffklassen einhalten, eine Obergrenze für die Besteuerung definiert wurde. Damit werden zwei der zentralen Forderungen des CIVD vom Januar 2006 erfüllt".
Problematisch sieht die Caravaningindustrie jedoch das rückwirkende Inkrafttreten der Regelung zum 1. Januar 2006. "Hier erscheint eine Geltung ab 1. Januar 2007 angesichts der inzwischen fast zweijährigen Unsicherheit bei der Besteuerung von Reisemobilen aus Verbrauchersicht angemessen", so Sternberg weiter.

Der neue Entwurf sieht vor, Reisemobile als eigene Fahrzeugklasse zu behandeln und erstmals auch klar zu definieren. Demnach werden "Wohnmobile" als "Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung..." beschrieben. Die Bodenfläche muss "den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche" einnehmen und eine "Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle" aufweisen.

Der Steuersatz bei Wohnmobilen soll sich in Zukunft nach den Schadstoffemissionen und dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht richten - "je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon". Demnach zahlen

  • a) Reisemobile, die der Schadstoffklasse S4 entsprechen mit einem Gesamtgewicht
    bis zu 2.000 kg: 16 Euro je angefangenen 200 kg,
    über 2.000 kg: 10 Euro je angefangenen 200 kg,
    insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro
  • b) Reisemobile, die den Schadstoffklassen S3, S2 oder S1 entsprechen mit einem Gesamtgewicht
    bis zu 2.000 kg: 24 Euro je angefangenen 200 kg,
    über 2.000 kg: 10 Euro je angefangenen 200 kg,
    insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000 Euro
  • c) Reisemobile, die die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen mit einem Gesamtgewicht
    bis zu 2.000 kg: 40 Euro je angefangenen 200 kg,
    über 2.000 kg bis zu 5.000 kg: 10 Euro je angefangenen 200 kg,
    über 5.000 kg bis zu 12.000 kg: 15 Euro je angefangenen 200 kg,
    über 12.000 kg: 25 Euro je angefangenen 200 kg
    (diese Regelung c) gilt ab 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S1).
Daraus ergeben sich für ein durchschnittliches Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Schadstoffklasse S4 240 Euro jährliche Kfz.-Steuer. Für ein ebenso schweres Reisemobile mit der Schadstoffklasse S3, S2 oder S1 fallen 320 Euro Kfz.-Steuer an, und für ein ebensolches Fahrzeuge ohne Schadstoffklasseneinstufung sind 480 Euro zu zahlen. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch im Jahr 2006 im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

06.11.06

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